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   LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17   

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LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17 (https://dejure.org/2021,45915)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.09.2021 - L 5 R 62/17 (https://dejure.org/2021,45915)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. September 2021 - L 5 R 62/17 (https://dejure.org/2021,45915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an den Nachweis eines auch in zeitlicher Hinsicht geminderten Leistungsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Schließlich ist die Wegefähigkeit der Klägerin im streitbefangenen Zeitraum nicht rentenrelevant eingeschränkt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R, juris Rdnr. 21 m.w.N.).

    Es ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine Einschränkung der Wegefähigkeit von Versicherten dann keinen Berentungsgrund darstellen kann, wenn der Rentenversicherungsträger durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation) eine ausreichende Mobilität der Versicherten herstellt (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 1997, 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600, § 44 Nr. 10; BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2011, B 13 RJ 79/11 R = BSGE 110, 1-8).

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Es ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine Einschränkung der Wegefähigkeit von Versicherten dann keinen Berentungsgrund darstellen kann, wenn der Rentenversicherungsträger durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation) eine ausreichende Mobilität der Versicherten herstellt (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 1997, 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600, § 44 Nr. 10; BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2011, B 13 RJ 79/11 R = BSGE 110, 1-8).
  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Es ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine Einschränkung der Wegefähigkeit von Versicherten dann keinen Berentungsgrund darstellen kann, wenn der Rentenversicherungsträger durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation) eine ausreichende Mobilität der Versicherten herstellt (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 1997, 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600, § 44 Nr. 10; BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 25/01 R; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2011, B 13 RJ 79/11 R = BSGE 110, 1-8).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Es kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass es in der Regel auch für Versicherte, deren Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, noch Einsatzmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang gibt (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996, GS 2/95 = BSGE 80, 241 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; Urteil vom 11. Dezember 2019, B 13 R 7/18 R, juris Rdnr. 26 ff. = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Es kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass es in der Regel auch für Versicherte, deren Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, noch Einsatzmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang gibt (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996, GS 2/95 = BSGE 80, 241 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; Urteil vom 11. Dezember 2019, B 13 R 7/18 R, juris Rdnr. 26 ff. = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Auch ergeben sich aus den mitgeteilten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit keine ernsthaften Zweifel, dass die Klägerin noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in Betrieben einsetzbar ist (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2012, B 13 R 107/12 B, juris Rdnr. 17).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Der im Sinne der sog. konkreten Betrachtungsweise auf die tatsächliche Verwertbarkeit der Resterwerbsfähigkeit abstellende Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1976 (GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) kann bei noch in einem zeitlichen Umfang von zumindest sechs Stunden arbeitstäglich einsatzfähigen Versicherten grundsätzlich nicht herangezogen werden.
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Da ein Minimum an Mobilität zur Ausübung einer Tätigkeit zum Zweck des Gelderwerbs, die in der Regel nur außerhalb der Wohnung möglich ist, erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90 = SozR 3-2200, § 1247 Nr. 10; Urteil vom 9. August 2001, B 10 LW 18/00 R = SozR 3-5864, § 13 Nr. 2), gehört zur Erwerbsfähigkeit grundsätzlich auch die Fähigkeit des Versicherten, viermal am Tag Wegstrecken von (mehr als) 500 m Länge mit zumutbarem Zeitaufwand, d.h. jeweils innerhalb von 20 Minuten, zu Fuß bewältigen und zweimal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90 = SozR 3-2200, § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R

    Landwirtschaftliche Alterssicherung - Erwerbsunfähigkeitsrente - Anspruch -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Da ein Minimum an Mobilität zur Ausübung einer Tätigkeit zum Zweck des Gelderwerbs, die in der Regel nur außerhalb der Wohnung möglich ist, erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90 = SozR 3-2200, § 1247 Nr. 10; Urteil vom 9. August 2001, B 10 LW 18/00 R = SozR 3-5864, § 13 Nr. 2), gehört zur Erwerbsfähigkeit grundsätzlich auch die Fähigkeit des Versicherten, viermal am Tag Wegstrecken von (mehr als) 500 m Länge mit zumutbarem Zeitaufwand, d.h. jeweils innerhalb von 20 Minuten, zu Fuß bewältigen und zweimal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991, 13/5 RJ 73/90 = SozR 3-2200, § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2021 - L 5 R 62/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist dabei die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bei Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht geboten (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 1999, B 5 RJ 30/98 R = SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

  • LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 73/15

    Anspruch eines Gehörlosen auf Rente wegen Erwerbsminderung bis zur verbindlichen

  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 34/92

    Anspruch auf Rente infolge Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit

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